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Irrtum#549: Richter und Henker dürfen keine Schuldgefühle haben.

Aktualisiert am 21. Juli 2008 von Ali

Dürfen sie wohl, geht auch gar nicht anders, denn Richter und Henker haben wie die meisten anderen Menschen auch ein Gewissen und eine angeborene Tötungshemmung. Es gibt eine ganze Menge Techniken, diese Tötungshemmung zu umgehen, beispielsweise wurde im alten Griechenland nach der Exekution eines Verbrechers durch das Beil dieses Beil wegen Tötens vor Gericht gestellt, verurteilt und verbrannt. So wurde also die Schuld auf das Beil geschoben. Ähnlich wirken die vielen Versuche, das Töten nicht unmittelbar, sondern mittelbar zu gestalten. Das Fallbeil oder das Kreuz waren Vorrichtungen, die die unmittelbare Tötungshandlung durch Instrumente und Mechanismen zu “mittelbaren” machten, heute wirkt der in den USA so beliebte elektrische Stuhl genauso. Bei Steinigungen und Erschiessungen wird das Hinrichten auf viele Leute verteilt, gerade bei Erschiessungen wird immer ein Gewehr mit Platzpatronen geladen, damit sich jeder einreden kann, sein Gewehr sei das mit den Platzpatronen gewesen. Das heisst nicht, dass einige der Steine bei Steinigungen aus Gummi sind, aber auch hier verteilt sich halt die “Schuld am Tod” auf viele Leute. Vor allem wurden göttliche Rechtfertigungen für Hinrichtungen immer wieder gesucht, der Richter und sein Henker also nur als Instrumente göttlichen Willens dargestellt, überhaupt ist die Rechtfertigung “Ich tue nur meine Pflicht.” sehr beliebt und wird gefördert. Dass diese Art der künstlichen Rechtfertigung sehr gut wirkt, zeigen bezogen auf die Religion z.B. die Inquisitioren, die Taliban oder die Palästinenser und bezogen auf die politische Rechtfertigung die Nazis oder die Gnadengesuche ablehnenden amerikanischen Präsidenten.

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