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Irrtum#531: Richter ist ein Beruf.

Aktualisiert am 21. Juli 2008 von Ali

Im Mittelalter war das Richteramt eine Art Nebentätigkeit, eine der vielen Aufgaben, die ein Lehensherr im Feudalsystem nun einmal wahrzunehmen hatte. Eine Ausbildung in dieser Richtung gab es nicht, man entscheidete sehr oft aus dem Bauch heraus und zog Quellen wie die Bibel oder andere geistliche Ergüsse zu Rate, und das auch nur, wenn man des Lesens mächtig war. Über Leben und Tod konnten dabei nur hohe Adelige entscheiden, das “Niedere Recht” durfte auch ein normaler Rittersmann sprechen, wobei hier und da der Burgherr ähnliche Rechte hatte wie der Kapitän auf dem Schiff. Interessant ist, welche Verbrechen unter “Höheres Recht”, also todesstrafenwürdig, fielen: Neben Verrat, Mord und Totschlag vor allem Brandstiftung (welche damals noch viel gefährlicher als heute war, da ein Brand eine ganze Stadt auslöschen konnte) und Gotteslästerung (war ja wieder klar..). Diebstahl und Vergewaltigung wurden nur für todesstrafenwürdig gehalten, wenn das Opfer adelig war (!).

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