Von der Fehde und dem Rechte
Aktualisiert am 24. Juli 2008 von AliDer Anonyme Christ hebt an dieser Stelle zu einem recht großen Kapitel an, welches sich mit den Begebenheiten und Seltsamkeiten juristischer Regelungen befasst. Ein Teil des Kapitels beschäftigt sich mit der Urteilsfindung und der Frage nach Schuld oder Unschuld sowie dem Sonderthema der Fehde, ein weiterer mit dem Thema des Strafmaßes. Ein großer Teil dieses Kapitels beschäftigt sich dann mit den rechtswissenschaftlichen Schwachsinns-Auswüchsen der Vereinigten Staaten von Amerika und dem kümmerlichen Rest der Welt. Aber beginnen wollen wir bei der Geschichte des Rechts. Dabei sollten wir zuerst betrachten, ab wann es denn nun schriftlich niedergelegtes Recht gibt. Gerne rechnen die Historiker dies den Römern zu, aber so ganz richtig ist das nicht. Schon 1700 v. Chr. gab es das erste Strafgesetzbuch, erlassen und auf Steintafeln veröffentlicht von König Hammurabi zu Babylon. Inzwischen ist das Strafgesetzbuch viel umfangreicher geworden, jedoch damit nicht unbedingt gerechter oder gar intelligenter.
Damals war Richter auch noch kein Hauptberuf. Noch im Mittelalter war das Richteramt eine Art Nebentätigkeit, eine der vielen Aufgaben, die ein Lehnsherr im Feudalsystem nun einmal wahrzunehmen hatte. Eine Ausbildung in dieser Richtung gab es nicht, man entschied sehr oft aus dem Bauch heraus und zog Quellen wie die Bibel oder andere geistliche Ergüsse zu Rate, und das auch nur, wenn man des Lesens mächtig war. Über Leben und Tod konnten dabei nur hohe Adelige entscheiden, das so genannte niedere Recht durfte auch ein normaler Rittersmann sprechen, wobei hier und da der
Burgherr ähnliche Rechte hatte wie der Kapitän auf dem Schiff. Interessant ist, welche Verbrechen unter höheres Recht, also todesstrafenwürdig, fielen. Neben Hochverrat, Mord, vor allem Kindermord incl. Abtreibung mehr als vierzig Tage nach der Zeugung, und Totschlag - vor allem Brandstiftung (welche damals noch viel gefährlicher als heute war, da ein Brand eine ganze Stadt auslöschen konnte) – gehörte dazu auch die Gotteslästerung, wozu auch Hostienschändung und Kirchendiebstahl gehört (nein, man stahl nicht Kirchen, sondern AUS Kirchen). Ausnützung des Volksaberglaubens war wie Hexerei und
Zauberei ein ebenfalls todeswürdiger Tatbestand, was besonders interessant ist. Unzucht wider die Natur war auch todeswürdig, klar. Schwerer Diebstahl, Raub, Landfriedensbruch (ab 1495 n. Chr., vorher nannte sich so etwas Fehde und war erlaubt, aber da kommen wir noch zu) und Ehebruch waren je nach Zeit und Ort todeswürdig oder halt nicht. Diebstahl und Vergewaltigung wurden je nach Region nur für todesstrafenwürdig gehalten, wenn das Opfer adelig war (!). Übrigens unterschied sich die Klassifikation in todeswürdige und niedere Verbrechen in der christlichen Welt kaum von der der islamischen Welt, wobei dort Vergewaltigung wenigstens als das gesehen wird, was es ist, nämlich als eines der übelsten Verbrechen überhaupt, ähnlich die Geschlechtsverkehr vor der Ehe :o), der im Islam auch zu den Hadd-Verbrechen zählt, also denen, die eine Qisas, eine Vergeltung meist durch den Tod, rechtfertigten. Drogenhandel, damals im Mittelalter noch nicht so verbreitet in Europa, konnte und kann ebenfalls ein Hadd-Verbrechen sein, ebenso Rufmord und Verleumdung sowie Abwendung vom Islam.
Das lässt nun vermuten, dass das muslimische Strafrecht generell strenger als das mitteleuropäische ist, aber das ist nicht durchgängig richtig. Es ist es nicht wirklich vergleichbar mit dem europäischen Strafrecht. Das europäische Recht ist inzwischen Sache des Staats, und zwar voll und ganz. Die Systematik ist an das römische Rechtssystem angelehnt und nicht an die Religion. Formulieren wir es so: Bürokratie setzt sich oft gegen Gerechtigkeit durch. Die sunnitischen Staaten aber haben ein Rechtssystem, dass sich auf drei Quellen bezieht: Erstens auf den Koran und die Sunna, da stehen so Dinge drin wie: “Ehebruch, Diebstahl und Alkoholismus ist doof.” und “Wer’s trotzdem tut, dem soll je nach Vergehen eine Hand abgehackt werden, er soll ausgepeitscht werden oder sonst was.” Die zweite Quelle mit etwas niedrigerer Priorität ist der Bereich der schweren Körperverletzung. Läuft meist auf Schadenersatz oder Blutzoll oder so raus. Die letzte Kategorie ist alles, was sonst so Allah nicht gefällt, und das ist eine ganze Menge. Hier zählt das Ermessen des Richters. Es bleibt dabei viel Spielraum für Willkür. Die Schiiten machen’s ähnlich, jedoch zählen sie zu Koran und Sunna noch die Äußerungen der zwölf Imame, der Leute also, die ihrer Meinung nach die Nachfolger Mohammeds und die religiösen Führer des Islam sind. Außerdem fordern sie eine inhaltliche strenge Verbindung der Rechtsprechung zu islamischen Glaubensgrundsätzen, was auch nicht viel besser funktioniert.
Wo wir gerade bei Gerichtsbarkeit von Kirchen sind, können wir ja direkt mal nach den Juden fragen, denn auch diese haben, wie die wenigsten wissen, eine eigene Gerichtsbarkeit. Natürlich waren Juden immer gezwungen, sich in weltlichen Dingen an die weltlichen Gerichte zu halten, doch haben und hatten Juden ein eigenes Gericht, welches ergänzend, teils sogar verschärfend zu dem weltlichen Gericht wirkte. Oft war ihnen auch erlaubt, Streitigkeiten nur unter Juden auch in einem nur jüdischen Gericht auszutragen. Diese Gerichte heißen Bet Din und waren in vielen Fällen gerechter als weltliche oder vor allem christliche Gerichte, zumindest kam in Bet Din keine Folter und kein Gottesurteil zur Anwendung. Noch lange nicht jedes Urteil eines Bet Din wurde von den weltlichen und christlichen Gerichten akzeptiert, doch immerhin kam es oft genug vor, dass die Christen dadurch erst gar nicht die Nase an einen Fall bekamen. Ein christliches oder weltliches Gericht konnte allerdings in vielen Fällen das Urteil des Bet Din für nichtig erklären, insofern bestand manchmal die Gefahr, dass ein Verlierer vor dem Bet Din dann doch noch zu einem christlich-weltlichen Gericht ging, um eine zweite Chance zu bekommen. In den Augen der Rabbiner wiederum, welche die Richterposition in jüdischen Gerichten innehatten, war diese Petzerei Denunziation, man musste sich also gut überlegen, ob man wirklich petzte.
Und die Christen? Nun, es gibt auch heute noch ein eigenes Kirchengericht, das insbesondere
Fragen wie Ehenichtigkeit etc. behandelt. Ablass gibt es in der Form hingegen nicht mehr. Dieser Ablass, der ja, wie manches Geschichtsbuch nicht zu Unrecht schreibt, erheblich mit zur Spaltung der Kirche in protestantisch und katholisch beigetragen hatte, ist im Bildungshorizont vieler Leute eine Vergebung von Sünden gegen Geld. Doch das stimmt nicht. Vergeben kann nur Gott selbst, so sagt das Christentum, nur die Strafe, also die ewige Verdammnis Höllenschlunds, kann die Kirche einem erlassen. Wie? Durch beten. Und da die Kirche die Arbeitszeit der auf diese Weise betenden irgendwie refinanzieren musste, musste man etwas bezahlen. Auch die Sachkosten wie Kerzen, abgenutzte Rosenkränze und durchgerutschte Kniekleider mussten ja irgendwie wieder reinkommen. Doch blieb und bleibt es dabei: Straferlass ja, Vergebung nein, nicht durch die Kirche.
Es ging also um Straferlass. Straferlass im Jenseits. Aber eben nicht nur, und genau da liegt der zweite Irrtum. Nicht nur Straferlass im Jenseits, sondern auch im Diesseits konnte man sich im Mittelalter erkaufen, meist, indem man eine hohe Geldsumme zahlte, das so genannte Manngeld (das natürlich bei Verbrechen gegenüber Adeligen höher war als gegenüber Hörigen). Wer sich nun mit der flachen Hand auf die Stirn klatscht und sich über die Blödheit seiner Vorfahren wundert, sollte sich vergegenwärtigen, dass es heute nicht anders ist: 5.000,- Euro, alternativ drei Tage Dauerarrest, heißt es da üblicherweise in europäischen Urteilsverkündungen, und heute wie früher galt der Grundsatz, dass bestimmte Strafen (nämlich meist die mit einer körperlichen Züchtigung verbundenen) nicht mit Geld abzulösen sind. Die islamischen Länder halten das sogar noch weniger eng. Es gibt viele Verbrechen, bei denen die Familie des Geschädigten die Wahl hat, ob sie die Vergeltung durch Strafe oder durch eine finanzielle Entschädigung verlangt. Dieses Wahlrecht nennt man übrigens Qisas. Das gilt sogar bei einigen Verbrechen, die mit der Todesstrafe zu ahnden wären (Hadd-Verbrechen), und deren gibt es in der islamischen Welt leider noch erschreckend viele. Was die Situation im Mittelalter aber verschärfte, waren zwei Punkte. Erstens führte der Stolz gerade adeliger Leute oft dazu, dass man das Geld ablehnte und stattdessen eine Fehde vom Zaun brach, was Dutzende Menschenleben kosten konnte (Klatsch auf die Stirn) und zweitens musste oft das Ablassgeld nicht dem Geschädigten, sondern dem Richter bezahlt werden, was Bestechlichkeit und Willkür Tür und Tor öffnete (Klatsch die Zweite).
Bevor wir das Thema der Fehde als Sondertatbestand behandeln, sollten wir noch auf das Duell eingehen. Oft denkt man da ja an den wilden Westen und an schießwütige Banditen. Cowboy aber heißt “Kuhjunge”, wenn man es wörtlich nimmt, und nicht “Schießwütiger
Irrer”. In der Tat gab es schießwütige Banditen wie den skrupellosen Jesse James, aber der durchschnittliche Cowboy war ein zwar ein Raubein, aber meist auch recht gläubig, was
Religionen und Prinzipien anging. So wurde nur extrem selten auf Menschen geschossen, nämlich in der Regel nur in Notwehr. Ein Indianerüberfall oder ein Überfall durch Banditen mag solch eine Notwehrsituation dargestellt haben, doch auch hier gab man sich meist weniger wild. Indianer zum Beispiel überfielen Rindertrecks meist, indem sie nichts als Lärm machten. Die Rinder wurden nervös, es kam zur Stampede, also zum wilden Umherrennen der Herde, und die Indianer griffen sich einige Rinder heraus, die alleine irgendwo hingelaufen waren. Meist also sah der Cowboy nicht einmal die Indianer, die den ganzen Mist ausgelöst hatten. Der wilde Westen war sogar so wenig wild, dass man vielfach Indianern freiwillig ein paar Rinder überließ, um jene gefürchtete Stampede zu vermeiden. Und noch etwas: Wer sich als Cowboy leisten konnte, in die Luft zu schießen, musste reich sein an Geld, denn Munition war teuer, und reich an Mut, denn es war nicht immer gut, mehr Aufmerksamkeit zu erregen, als man musste. Außerdem war bei einem Schuss eine Stampede so gut wie sicher. So mag es nicht verwundern, dass auch Duelle alles andere als auf der Tagesordnung waren. Historisch belegt sind gerade mal ein Dutzend Duelle. Der Cowboy war halt das, was sein Name sagt, nämlich ein Viehtreiber. Und der Farmer war halt auch nur ein Farmer. Klar: Zu Überfällen von Indianern und auf Indianer kam es schon, doch war das nicht “wilder” als das seinerzeitige Europa.
Auch die Revolverhelden waren nicht unbedingt eine häufige Species, und
Helden waren sie auch nicht immer. Jesse James zum Beispiel war ein gewissenloser Killer, der sicherlich keinem eine faire Chance ließ, indem er ein Duell zuließ. Auch Billy the Kid oder die Daltons waren zumindest mit Vorsicht zu genießen. Anders die berühmte Reno-Bande, die wohl besten Eisenbahnräuber ihrer Zeit. Sie vermieden Gewalt weitestgehend (äh, sofern man das in ihrem Beruf konnte). Bedenkt man, dass die Vereinigten Staaten den größten Teil ihres Landes nicht erobert, sondern gekauft haben, wird der wilde Westen zu einem Pflaster, das nun auch nicht heißer war als Köln-Kalk, Düsseldorf-Eller oder Hamburg-Hafen bei Tag.
Auch in Europa war es nicht so, dass jeder Ehrenmann mindestens drei Fehden am Laufen haben musste. Die Fehde kannte Regeln. Jeder freie Mann durfte ab 1300 bis 1495 n. Chr. jedem anderen die Fehde erklären. Der Zeitpunkt 1495 n. Chr. kann deshalb so gut nachvollzogen werden, weil ab diesem Zeitpunkt der ewige Landfriede galt, ein Gesetzeswerk, das die Fehde zu Landfriedensbruch erklärte, einem Tatbestand, den man extra zu diesem Zweck definierte. Ab dann war die Fehde eine Sache des Kriegsrechts. Vorher war man da freier, aber Regeln gab es dennoch. Eine Fehde musste drei Tage vorher schriftlich angekündigt werden und erstreckte sich auch auf Freunde und Verwandte, jedoch nicht auf Unschuldige. Im 11. Jahrhundert n. Chr. dürften Fehden deutschlandweit nur zwischen Montag und Mittwoch ausgetragen werden. Das war eine christliche Regel, der so genannte Gottesfrieden; der Latriner sagt dazu Trengu Dei. Danach lockerte sich das Gesetz sehr. Plündern und Verwüsten nach Herzenslust war erlaubt, doch musste bei bestimmten Gängen (zur Kirche, zum Gericht etc.) Frieden bewahrt werden. Meist waren nicht nur die hohen Herren selbst die Leidtragenden, sondern vielmehr die Bauern auf deren Land, denn ihre Felder und Häuser wurden verwüstet und verbrannt. Der Sieger bekam alles, was dem Verlierer gehört hatte, was dazu führte, dass es bei Fehden nie Gefangene gab, sondern lediglich für den Sieger neue Leibeigene. Übrigens bezog sich das “alles” nicht auf die Kleidung der schamhaften Christinnen und den Schmuck der hohen Damen. Na ja, man ist halt ein Ehrenmann, und wenn man schon Ehemann und Kinder einer Frau tötet und ihr all ihr Hab und Gut nimmt und sie fortjagt, dann ist es ein irrsinnig nobler Zug, ihr die Garderobe und den Schmuck zu lassen. Natürlich nur den höheren Damen.
In dem Zusammenhang ist ein häufiger Irrtum, dass ein Raubritter ist ein Verbrecher war. Der Schluss liegt irgendwie nahe, aber leider ist es dann so einfach auch nicht. Wollte ein Ritter mit seinen Schergen eine Stadt plündern, so erklärte er aus irgendeinem Grund der Stadt einfach die Fehde, und damit jedem einzelnen Einwohner. Ein riskantes, aber lohnendes Geschäft, in dem es einige zu Geld und Ruhm brachten. Die Stadt Worms hatte deshalb einmal ein erstes Problem, denn für jemanden, der eine Fehde ausrufen wollte, war es ein Leichtes, irgendeinen Grund zu finden. In dem Fall hatte ein namhafter Raubritter wegen eines schlecht geflickten Stiefels eines städtischen
Schusters eine Fehde gegen die Stadt ausgerufen, kein Scherz.
Detailfehler nebenbei: Eine Fehde eröffnet man nicht, indem man seinem Gegner eine Ohrfeige mit dem Kriegshandschuh gab. Ein Kriegshandschuh ist aus Eisen oder Bronze, und wenn man einem Gegner zur Fehdeerklärung einen Kriegshandschuh in die Visage prügelt, kann man den Rest der Fehde getrost vergessen, weil der Feind im Koma liegt. Dazu gab es Stoffhandschuhe, die waren weich und schonten den Teint.
Wie ist das eigentlich mit Duellen, einer Sonderform der Fehde? Wenn zwei sich duellieren, schießt einer von den beiden den anderen tot? Nun, selten. Wer schoss, war oft ein im Gebüsch liegender Helfer, ein gedungener Mörder oder gar der Sekundant eines Duellanten. Man vermutet sogar, dass ein Grossteil der Duellanten auf diese Weise starb. “
Ehrenmann” hatte also mit “Ehre” damals genauso wenig zu tun wie heute.
Auch führte man Duelle nicht überall Mann gegen Mann aus. In England war das Usus, aber die Franzosen trafen sich oft gleich in Gruppen, um aufeinander loszugehen. Leider überlebten dann oft mehrere von jeder Gruppe und hatten natürlich dann klugerweise nichts anderes im Sinn, als die nicht Überlebenden der eigenen Gruppe an den Überlebenden der anderen Gruppe zu rächen. Dafür holte man sich natürlich weitere Hilfe und so weiter. Man kann sich denken, dass ganze Familien bei solchen Streitigkeiten den Bach hinunter gingen.
Das Thema der Rache war damals viel präsenter als heute. Wenn man jemand anderen einer Straftat anklagte und der wird freigesprochen, war das früher beispielsweise durchaus gefährlich. Nicht umsonst gibt es ja den alten Spruch „Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein“. Jedenfalls konnte das im 15. Jahrhundert n. Chr. durchaus passieren, denn neben eventueller persönlicher Rachegelüste des freigesprochenen Angeklagten gab es da noch das so genannte Ius talionis. Dieses besagte, dass ein jeder, der einen anderen unberechtigterweise anklagte, die Strafe zu bekommen hatte, die ansonsten dem Angeklagten zugestanden hatte - bis hin zur Todesstrafe durch die vielen lustigen Spielchen, die man sich damals so ausdachte. In vielen Gebieten verebbte diese Rechtspraxis erst Ende des 15. Jahrhunderts n. Chr. - leider, denn der Hexenwahn wäre sicherlich nicht so drastisch ausgefallen, hätte es dieses Gesetz noch um 1700 n. Chr. gegeben.
Wurde jemand angeklagt, so hielt man Gericht. Das tat man aber vielfach nicht in einem Gerichtsgebäude. Gerade im Mittelalter all jener Staaten, die germanische Vorfahren hatten, war es anders, denn als ein letztes Relikt aus der Verehrung der Himmelsgötter hielt man selbst in den spätmittelalterlichen Städten noch möglichst im Freien Gericht, meist unter einer Eiche oder einem anderen Baum. Erst spät baute man dann Dinghäuser, in denen man aber nur saß, wenn das Wetter es absolut nicht anders zuließ. Und selbst, wenn man bei Regen und Schnee im Dinghaus saß, wurden bei der Urteilsverkündung generell die Fenster aufgemacht, da konnten den Zeugen die Finger noch so klamm werden. Über die Verehrung der Himmelsgötter hinaus mag der Grund der Fensteröffnung und des Rumsitzens unter Bäumen auch damit zu tun gehabt haben, dass man möglichst öffentlich richten wollte.
Neben Menschen konnte man, oh Wunder, auch Tiere richten. So wurde 1374 n. Chr. in Basel ein Hahn zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt, weil er angeblich ein Ei gelegt hatte, was als Verbrechen wider die Natur strafbar war. Hätte er sich von Anfang an einen besseren Anwalt gesucht, hätte der Hahn vielleicht überlebt, aber man hatte während der gesamten Verhandlung den Eindruck, dass sich der Angeklagte nicht so recht auf den Prozess vorbereitet hatte. Wie auch immer, oft wurden Heuschreckenschwärme oder Schädlinge ins Exil verbannt, und in der Tat wurde irgendwann diesem Urteil auch Folge geleistet. Na ja, wäre auch blöd gewesen, wenn sie dies nicht getan hätten, denn dann hätte man die uneinsichtigen Viecher zum Tode verurteilen müssen und den
Henker dazu zu verdonnern müssen, einen Heuschreckenschwarm zu henken. Ähnlich schwierig wäre es gewesen, alle Mäuse einer Stadt wegen ihrer vielen kleinen Diebstähle zu verurteilen und dieses Urteil zu vollstrecken. Die Stadt Palermo erwog es 1870 n. Chr. dennoch, fand aber zur Vernunft und rief stattdessen alle Bürger auf, Katzen zu kaufen.
Und nicht nur Menschen und Tiere, nein, auch Sachen richtete man. So ließ der Perser Xerxes das Meer auspeitschen, nachdem es seine Flotte in einem Sturm vernichtet hatte, und die Medici klagten im 16. Jahrhundert n. Chr. in Florenz eine Kirchturmglocke an, dass sie den Bußprediger Girolamo Savanarola durch unbefugtes Läuten vor seiner Festnahme gewarnt habe. Man peitschte die Glocke aus und verbannte sie aus Florenz, wohin sie erst elf Jahre später zurückkehren durfte. Wahrscheinlich wegen guter Führung.
Abgesehen aber von der Fehde fragen wir uns nun, wie man den früher feststellte, wer Recht hatte und wer nicht. Was vielen sicherlich bekannt ist, ist, dass es früher so genannte Gottesurteile gab. Was aber waren Gottesurteile? Bis ins 14. Jahrhundert nach Christi Nabelschnurkappung ist belegt, dass man Angeklagten manchmal etwas Trockenes zu schlucken gab. Schaffte der Angeklagte es, den Bissen runterzuwürgen, so war er unschuldig, blieb ihm „der Bissen im Halse stecken“, war er schuldig. Zur Überprüfung der Schuld bei Einzelpersonen gab es noch die spannende Abendmahlprobe, bei der der Proband gegen eine Hostie antrat. Wurde die Hostie unzerkaut geschluckt, war der Verdächtige unschuldig, schaffte er es nicht, war die Hostie unschuldig. Oder zumindest der Proband schuldig. Kleiner Hinweis: Hostien waren früher sicherlich nicht ganz so flach und klein wie heutzutage. Na Mahlzeit. Der Anonyme Christ bei Bürger Kling oder McDoof: Schuldig.
Gottesurteile nutzte man auch, um zu entscheiden, wer von zwei Streithähnen im Recht war. Solche Zweikämpfe wurden oft gar in der Kirche ausgeführt. Auch heute noch kommt es in der Kirche regelmäßig zu heimlichen Zweikämpfen zwischen dem Schlafesgott Morpheus und dem Anonymen Christen. Doch auch zu einigen der weniger blutigen Varianten von Gottesurteilen begab man sich gerne in die Kirche. Die Kerzenprobe zum Beispiel war nichts als ein Vergleich, welche von zwei gleichlangen Kerzen länger brannte. Der Besitzer der ausdauernden Kerze war der Unschuldige. Auch die Kreuzprobe war recht unblutig. Beide Kontrahenten standen sich dabei gegenüber und hatten die Arme nach außen ausgestreckt. Wer die Arme zuerst sinken ließ, war schuldig.
Das trefflichste und spannendste Gottesurteil war natürlich das durch den bewaffneten Zweikampf. Nun wird man sicherlich meinen, dies sei besonders unter Rittersleuten üblich gewesen. Wenn der Ritter verlor, wurde er als Schuldiger angesehen, was je nach Sachlage zum Beispiel ein Todesurteil oder andere Karriereknicks zur Folge hatte. Das Gottesurteil durch den Zweikampf gründete darauf, dass der unschuldige kleine David ja auch den schuldigen Hünen Goliath umgebracht hatte. Nun sollte man wie gesagt denken, dass ein
Ritter sich in solch einem Zweikampf tapfer schlug, doch ehrlich gesagt schlug er sich meist gar nicht, sondern ließ schlagen. Adelige durften nämlich jemand anderen für sich kämpfen lassen, und diese besondere Art von Söldnern waren natürlich aufgrund ihrer Erfahrung absolute Killer. Man nannte sie Lohnkämpfer und sie gehörten zum fahrenden Volk, waren also von niederem Rang. Und genau diese Tatsache rettete so manchen davor, gegen einen Lohnkämpfer antreten zu müssen. Es gab nämlich in vielen Regionen ein Gesetz, nach welchem man nicht gegen einen Menschen niedrigeren Rangs kämpfen musste, als man selbst war. Da aber fahrendes Volk extrem weit unten in der Skala der Gesellschaft war, war es - sofern das entsprechende Gesetz galt - meist dann doch möglich, den
Kampf gegen einen Lohnkämpfer irgendwie abzubiegen.
Wo wir gerade von Ehre sprechen, wird es verwundern, dass es durchaus möglich und üblich war, dass ein bewaffneter Zweikampf zum Gottesurteil auch zwischen Mann und Frau herangezogen wurde. Frauen waren noch lange nicht überall zum Zweikampf zugelassen, und da, wo sie es waren, waren die Regeln etwas verändert, um die Gewinnwahrscheinlichkeiten etwas anzugleichen. So wurde der Mann kniend bis zur Hüfte eingebuddelt, eine Hand wurde ihm auf den Rücken gebunden. Außerdem bekam er einen Stock in die freie Hand. Seine Tanzpartnerin bekam keinen Stock, sondern hüllte einen zwei Kilo schweren Stein in ihren Ärmel und konnte damit nun nach Herzenslust auf den Eingebuddelten einprügeln. Sie selbst wurde erst eingebuddelt, wenn sie das Gottesurteil verlor - dann aber leider bei lebendigem Leibe. Die Strategie der Frau bestand nun darin, sich dem halb eingebuddelten Manne immer von hinten zu nähern, während der Mann eher versucht haben durfte, die Dame zu ergreifen und sie herzlich zu sich heranzuziehen, um ihr den Garaus zu machen. Das Beschriebene war etwa im 10. bis 13. Jahrhundert n. Chr. Sitte in Deutschland. An dieser Stelle grüßt der Anonyme Christ die einzige Frau in seinem ehemaligen Fechtverein, welche sich tapfer mit den Männern mit postmittelalterlichen Blankwaffen prügelt und halb eingebuddelte Vereinskameraden eher als Beleidigung denn als Herausforderung sehen würde.
Irgendwann kam die Zeit, in der man sich bemühte, andere Kriterien zur Feststellung einer Schuld oder eines Rechts heranzuziehen als das Gottesurteil. Der modern denkende Leser wird nun an Beweise oder Indizien denken, aber soweit sind wir noch nicht. Zunächst war da die Frage nach dem Leumund. Der Leumund war im Mittelalter nämlich von höchster Bedeutung. So war ein guter Leumund, also ein guter Ruf, nicht nur Aufnahmebedingung in eine Zunft, sondern vor allem auch eben Urteilsgrundlage bei Gericht. Das äußerte sich in zwei Dingen, und zwar erstens darin, dass der Leumund eines Angeklagten ganz allgemein in das Urteil einbezogen wurde, und zweitens in der Tatsache, dass der Angeklagte eine je nach Zeit und Ort unterschiedliche Anzahl von so genannten Eideshelfern hinzu rufen konnte. Das waren Leute, die beeidigten, dass der Angeklagte der ihm angelasteten Tat aufgrund seiner gesetzestreuen Einstellung nicht fähig war. Es handelte sich also nicht um Zeugen im üblichen Sinne, die wie heutzutage ein Alibi oder etwas Ähnliches liefern sollten, sondern schlichtweg um Leute, die bezeugten, dass der Angeklagte so etwas niemals tun würde. Je besser wiederum der Leumund jener Eideshelfer war, umso größer waren die Chancen des Angeklagten, seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Der Spruch „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert.“ Ist also nicht nur heute gefährlich, sondern war es insbesondere früher.
Dann aber wuchs das Bemühen weiter, echte Beweise oder echte Zeugenaussagen zu bekommen, um eine Tat entweder zu belegen oder eben nicht. Man zog dazu also nun wirkliche Zeugen hinzu. Bei der Auswahl der Zeugen war man allerdings nicht immer wählerisch. So ist es argumentativ schlüssig und aus moderner Sicht nicht zu bezweifeln, dass man heutzutage keine bereits verstorbenen Leute zu Zeugen nahm. Dennoch gab es im Mittelalter Europas die so genannte Bahrprobe, welche ihren Namen daher hatte, dass der Zeuge bei der Gegenüberstellung auf einer Bahre lag, somit also tot war. Der Zeuge wurde, nachdem man ihn belehrt hatte, nur die Wahrheit zu äußern, gewaschen, und zwar vor allem seine Wunden. Das geschah nicht nur mit Wasser, sondern auch mit Wein. Dann wurde sein mutmaßlicher Mörder zu ihm hereingeführt, und zwar nackt und geschoren. Er musste nun ein paar mal um den anderen herumgehen, - also der Verbrecher um den Zeugen, wie man vielleicht an den Umständen schon ermessen kann -, und den Zeugen ansprechen, ihn berühren, ihm einen Zungenkuss geben…. äh, Moment, der Anonyme Christ muss noch mal in seinen Büchern nachsehen… äh, ja, also zumindest küssen musste er ihn irgendwie, und wenn eine der Wunden des Toten aufbrach oder sich irgendwie veränderte, so war der Täter gefunden. Nun wird der aufmerksame Leser anmerken mögen, dass ja tote Zeugen nach einiger Zeit immer unangenehmer bezüglich Ansehnlichkeit und Geruch werden, doch auch da wusste man eine Lösung: Man hackte dem Toten ein Körperteil ab, meist die Hand, bei Schwulen aber auch vielleicht etwas anderes, (also die andere Hand), und mumifizierte sie durch Umwickeln mit Binden und ein Feuerchen. Dann fand die Ganze Prozedur halt nur noch mit der Hand statt. Störte eigentlich keinen.
Das heftige Bemühen um Beweise und echte, valide Aussagen führte letztendlich zur Tortur. Das mag zunächst widersprüchlich klingen, gilt die Folter doch als besonders archaisches Mittel, doch ist es durchaus wahr, dass die Suche nach Beweisen recht unmittelbar zur Folter führte. Nach neuem Recht galt vor allem das Geständnis als bester Beweis. Ab dem 15. Jahrhundert n. Chr. war eine Verurteilung ohne Geständnis nicht erlaubt, gelehrte Juristen (Comissarii) mussten das Verhör (z. B. in Köln ab 1537 n. Chr.) übernehmen, und genau das führte zu den berüchtigten Foltereien, denn nunmehr versuchte man halt auf Teufel komm raus, an solche Geständnisse zu kommen. Zum Thema Folter gibt es allerdings ein eigenes Kapitel, auf dass der Anonyme Christ hiermit verweist, denn die Kreativität der Folternden und insbesondere der Hexenverfolger war so groß, dass der Anonyme Christ ein eigenes Kapitel eröffnen musste, um der Vielfalt der Torturen Herr zu werden.
Auch über einige Strafmaße wird sich der Anonyme Christ noch in anderen Kapiteln auslassen – interessant ist hier das große Gebiet der sexuellen Belästigungen oder der Unzucht -, aber einige zählt er schon hier auf. Das Mittelalter ist sich zum Beispiel einig, dass Diebstahl schlimmer ist denn Raub. Wird man beraubt, so kann man sich theoretisch wehren, wird man aber bestohlen, hat man keine Chance dazu. Darum wurde im Mittelalter der Raub auch nicht so hart bestraft wie der Diebstahl.
Und wenn man schon stahl, so sollte man das lieber tagsüber machen. Nachts mag man schwerer entdeckt werden, das ist wahr, doch ging man im Mittelalter in vielen Gegenden ein sehr viel höheres Risiko ein, wenn man nachts stahl, als wenn man tagsüber stahl. So drohte dem erwischten “Tagedieb” der Verweis aus der Gegend, das Abschneiden der Ohren, die Halseisen, der Stich mit dem Brenneisen durch die Wange und derlei eher gemütlichere Bestrafung. Wer dies nicht für gemütliche Bestrafung hält, der möge sich ansehen, was mit Dieben geschah, die nachts stahlen: Rädern, Abhacken aller möglichen Körperteile, Augen ausstechen und andere Dinge. Tja, die damaligen Richter hatten nicht gerade einen sonnigen Humor.
Manchmal aber verurteilte einen der Richter nur dazu, den Gürtel abzulegen. Ein denkbar mildes Urteil, möchte man meinen, doch falsch: Am Gürtel hingen nämlich außer der Hose so manche Rechte, die sich auf Besitzverhältnisse bezogen. Wurde man zum Beispiel nach der Schlacht vom Sieger gezwungen, ihm seinen Gürtel zu überreichen, war dies ein Zeichen der Unterwerfung und des Übergangs in die Leibeigenschaft. Wer also den Gürtel eines Menschen besaß, besaß auch den Menschen selbst - symbolisch. Die Braut gab dementsprechend dem Bräutigam ihren Gürtel zum Zeichen, dass sie nun ganz ihm gehöre. Heute wäre das wahrscheinlich umgekehrt. Und wer verbannt wurde, musste ebenso seinen Gürtel abgeben - er gehörte zu niemandem mehr. Tipp: Es ist im Hochmittelalter ziemlich gefährlich, zu niemandem zu gehören! Übrigens konnte sich eine Witwe von den Schulden ihres toten Mannes befreien, indem sie ihren Gürtel in das
Grab ihres (Ex)Mannes warf.
Witzig ist auch, wie man die Strafe für Körperverletzung bemaß. Im theresianischen Recht 1770 n. Chr. war es in deutschen Landen nämlich so, dass die Strafe von jemandem, der einen anderen verletzt hatte, nach der Tiefe der Wunde bemessen wurde, die er verursacht hatte. Das Ergebnis war, das damals so mancher Verletzte nicht etwa einen
Arzt aufsuchte, sondern sich zuerst blutend zum Rathaus schleppte (oder halt geschleppt wurde). Dort nämlich wurde die Wunde klassifiziert, was nichts anderes bedeutet, als dass ein Beamter mit seinen Wurstfingern in der Wunde herumpulte, um festzustellen, wie tief diese Wunde war. Später benutzte man so genannte Wundpegel dazu. Dass Wundklassfikation zugleich Wundinfektion bedeuten konnte, mag seinerzeit noch nicht so klar gewesen sein. Der Leser dieser Website Mindware merkte richtigerweise an, dass dies alles nach einem sehr Vorteilshaften Gesetz für Mönche klang. Immerhin durften Mönche ja kein Blut vergießen und benutzten daher Knüppel.
Nun heben wir an zum großen Feld juristischen Schwachsinns der Neuzeit. Es gibt viele Verordnungen, die bis heute in irgendwelchen Gesetzen schlummern, die aber immer noch gelten und sogar - man höre und staune - heute noch angewandt werden. Die folgenden Bestimmungen stammen alle aus Gesetzen und Verordnungen aus einzelnen Orten oder Bundesstaaten der USA, und mit ein bisschen Geschichtskenntnis kann man diese Gesetze, projiziert in ihre Zeit, auch wirklich verstehen (natürlich nicht alle, einige sind einfach echter Schwachsinn). Der Anonyme Christ spricht hiermit eine ausdrückliche Sanity-Warnung aus: Das Lesen des nun folgenden Textes gefährdet Ihre geistige Gesundheit erheblich!
Also los, beginnen wir mit dem nassen Element: Schwimmwettbewerbsteilnehmer dürfen keine Schwimmwesten tragen, ohnehin kann Baden ohne angemessene Kleidung in den Knast führen, aber diese Kleidung anzuspucken, ist verboten. Angemessen könnte ein Bikini sein, aber darin darf man wiederum nicht singen, nur pfeifen, aber das auch nie unter Wasser (sonntags ist das ohnehin in öffentlichen Bereichen verboten). Wer in Badekleidung ist, benötigt polizeiliches Geleit, bei Frauen zwischen 45 kg und 100 kg sogar zwei Polizisten, es sei denn, man besitzt einen Knüppel zur Verteidigung. Außerdem muss der Badeanzug von einem Polizisten inspiziert worden sein. Baden ist ohne ärztliche Erlaubnis zumindest im Winter und an Sonntagen ebenso wie der Besitz einer Badewanne (verschreibungspflichtig!) nicht gestattet, dennoch aber mindestens einmal im Jahr nachzuweisen. Die Badewanne darf aber nicht im Haus stehen. Dass man Sonntags nicht baden darf, ist aber nicht so schlimm, man kann ja stattdessen duschen, denn das ist nur mittwochs verboten, und natürlich nicht nackt, denn auch dies ist verboten. Einzig in Vermont ist man etwas genauer, da ist einmal wöchentlich baden Pflicht, und zwar exakt Samstag nachts. Singen darf man in der Badewanne auch nicht. Kleidung darf nicht im Badezimmer abgelegt werden und auch das Reinigen des Waschbeckens ist nicht legal. Säuglinge dürfen nur alleine baden, zwei in einer Wanne ist nicht, und wenn der Babysitter das macht, so darf er dabei nicht den Kühlschrank plündern. Übrigens: Auch Esel darf man nicht in der Badewanne baden, nur im Swimming-Pool, worin man aber wiederum nicht Fahrrad fahren darf. Übrigens sind in Kalifornien Badeanstalten verboten, man glaubte zu Anfang der AIDS-Hysterie, dass Badeanstalten zu ungeschütztem Verkehr verleiteten.
Ebenso doof sind einige Gesetze zum Thema Tiere. Das Reiten auf einem hässlichen Pferd ist verboten, ebenso auf einem hübschen Pferd, wenn man weiblich ist, über 100 kg wiegt und Shorts trägt. Auf einem Kamel darf man aber dann wohl reiten, sofern man keine Highways benutzt. Da ist man dann auch recht sicher, denn jagen darf man Kamele nicht. Auch das Reiten eines Mulis auf dem Highway ist nicht erlaubt, es sei denn, das Muli trägt einen Strohhut. Elche lassen sich nicht reiten, für sie gilt die Null-Promille-Grenze, denn Elche dürfen keinen Alkohol trinken, ebenso Elefanten, bei denen das Alkoholverbot nur für Bier gilt, ist ja auch schlecht für die Figur. Logisch, immerhin dürfen Affen und andere Haustiere ja auch nicht rauchen, außerdem darf man seinen Löwen nicht mit ins Kino nehmen und seinen Pudel nicht in die Oper. Kühe darf man nicht mit Graffiti besprühen, es sei denn, es sind die eigenen (Unter 18 darf man Filzstifte und Farbspray ohnehin nicht erwerben). Man darf 2.000 Schafe zugleich über den Hollywood Boulevard treiben, aber nicht mehr. Dafür darf man in San Francisco nur einen einzigen Elefanten durch die Straßen treiben, und der muss auch noch angeleint sein. Wird der Elefant an einer Parkuhr geparkt, ist dasselbe Entgelt zu entrichten, dass Autofahrer entrichten müssen. Auch Giraffen sind ordnungsgemäß zu parken; das Festbinden an einer Laterne oder Telefonzelle reicht nicht aus.
Bienen ist die
Benutzung der Straßen sogar gänzlich untersagt, jedoch haben Vögel immer Vorfahrt. Ob es wie bei einem Krokodil ungesetzlich ist, ein Pferd an einen Hydranten zu binden, ist dem Anonymen Christen nicht bekannt, aber auf jeden Fall darf das Pferd den Hydranten nicht essen. Elefanten dürfen nicht zur Arbeit auf Baumwollfeldern gezwungen werden und Stinktiere darf man nicht reizen oder in die Schublade des Chefs stecken. Übrigens darf man auch keine Fische vom Pferd aus oder mit Lassos oder bloßen Händen fangen darf und keine Hasen von Motorbooten aus jagen. Mäuse sind nur mit gültiger Jagderlaubnis zu fangen (beim Kauf einer Mausefalle hat man die Erlaubnis vorzulegen) und Ratten ebenso wie Austern darf man nicht misshandeln. Schlangen sind übrigens keine Wurfwaffen. Die Tierquälerei wird auch dadurch verhindert, dass man Hunde nicht erziehen darf (außer, dass man ihnen im April die Hinterbeine zusammenknoten muss) und ihnen keine Grimassen ziehen darf. Auch ist es Katzen verboten, mit Hunden zu kämpfen (was insofern ungerecht ist, als Polizisten ausdrücklich Hunde beißen dürfen), geschweige denn, sie auf Telefonmasten zu jagen. Katzen müssen außerdem ebenso wie Hunde nachts Rückstrahler haben, aber nur, wenn sie freilaufend sind. Zum Vogelschutz müssen sie obendrein drei Glocken tragen. Ein weiteres Gesetz zum Naturschutz ist das Verbot der Mottenjagd unter Laternen. Schildkrötenrennen sind übrigens erlaubt, aber nicht auf bestimmten Flughäfen. Wegen der Lärmbelästigung ist es Hähnen nicht erlaubt, in der Stadt zu krähen. Soweit logisch, aber warum man nicht an Kröten lecken darf, ist dem geneigten Gourmet sicherlich unverständlich.
Und? Noch geistig gesund? Ok, dann muss der Anonyme Christ wohl noch einige weitere Verhaltensregeln aus amerikanischen Gesetzen hinzufügen, die Insbesondere die Fliegerei betreffen. Piloten müssen sich dem sehr harten Gesetz unterwerfen, dass sie beim Fliegen nicht gurgeln dürfen, was vor allem insofern schwer fällt, als man ja auf dem Flughafengelände nicht rülpsen darf, das würde nämlich die Leute stören, die dort Eis essen, wobei sie illegal handeln, wenn sie sich dazu einer Gabel bedienen. Auch das Schnarchen ist in Flugzeugen verboten, ebenso wie das Fliegen. Äh, wenn es Sonntag ist und man männlich und verheiratet ist. Flugschülerinnen darf man nicht mit einem Staubwedel unter dem Kinn kitzeln. Elche beobachten (geschweige denn sie aus dem Flugzeug zu schubsen) und Entenjagen aus Flugzeugen heraus darf man auch nicht.
Nun zu den Frauen: Frauen machen sich nicht nur durch das Tragen von Lackschuhen ohne Pfennigsabsätzen strafbar, sondern auch, wenn sie Hüte tragen, die Kinder oder Tiere erschrecken könnten, was insofern unlogisch ist, als der Anonyme Christ manche Frau ohne Hut noch erschreckender findet als mit. Rot dürfen Frauen eh nicht tragen (ein Nikolauskostüm kann sogar einen Monat Knast bedeuten, zumal Weihnachten ja in mindestens einem Bundesstaat ungesetzlich ist), und zum Schminken brauchen sie eine behördliche Genehmigung. Unrasierte Frauen dürfen nicht auf die Straße gehen, es sei denn sie gehen zum Friseur oder Barbier, welcher sie zwischen sieben und neunzehn Uhr weder anschreien darf noch ihren Kindern drohen darf, dass er ihnen die Ohren abschneiden wird. Auch darf er keine Preise aushängen, ihren Männern nicht die Brusthaare rasieren und sich keinen Kamm hinters Ohr stecken. Und er darf keine Zähne ziehen, das darf nur der Zahnarzt, welchem es wiederum verboten ist, Gebisse zu verpfänden (interessanterweise stammt dieses Gesetz aus Las Vegas) oder aber sich seinerseits von Patienten Zähne ziehen zu lassen, und wenn schon, dann nicht in Narkose, denn es ist verboten, in Schuhen einzuschlafen (und in Käsefabriken sowie in Bäckereiregalen). Der Friseursalon ist ohnehin ein Ort, an dem das Verbrechen blüht, denn es kommt vor, dass Frauen trotz gesetzlichen Verbots beim Föhnen einschlafen. Sollten jene Damen sich nicht rasieren wollen (Rasieren auf den Hauptverkehrsstraßen ist immerhin explizit untersagt) oder ihr Ehemann dies verbieten, was er durchaus darf, wenn auch nur mit städtischer Lizenz, gehören ihre Haare dem Ehemann. Dessen Post darf  sie nicht öffnen, allerdings hat sie jederzeit das Recht, seine Tasche zu durchsuchen. Es ist übrigens kein Scheidungsgrund, wenn die Schwiegermutter einen Mann misshandelt. Im Gegensatz zu jenen Ehemännern dürfen die Frauen wenigstens trägerlose Kleider tragen, allerdings müssen Männer jene Träger verbergen. Ohne Korsett darf eine nicht vor die Tür gehen, was um so seltsamer ist, wenn man bedenkt, dass erstens früher Korsettbeamte (Männer) nichts anderes taten als das Korsetttragen zu kontrollieren und zweitens in anderen Regionen das Tragen von Korsetts sogar verboten ist, es sei denn, die Dame nimmt an einer Tanzveranstaltung teil, dann wiederum muss sie doch eins tragen.
Für Leser, die es bis hierhin ohne nennenswerte Körperschäden geschafft haben, muss der Anonyme Christ weitere Vorschriften auffahren, in dem Fall welche, die nur für Singles gelten. So dürfen Singles sie Sonntags nicht Fallschirm springen, wenn sie weiblich sind, und Junggesellen müssen sie mit „
Meister“ (Master) anreden, und zwecks Date darf eine Frau einen Mann nicht anrufen. Mailen aber wohl. Kontaktaufnahme ist für Singles ja ohnehin ein Problem, zumal ein Mann einer unbekannten Frau nicht zuwinken darf. Auf Flirten steht in Huntington sogar 30 Tage Gefängnis, auch Blickkontakt ist nicht erlaubt. Nachschauen darf er ihr auch nicht, er riskiert 25 Dollar Strafe und kann zum Scheuklappentragen verdonnert werden (!). Ganz speziell ist es den Feuerwehrleuten einer ganz bestimmten Feuerwache  in Huntington verboten, Frauen nachzupfeifen. In der Anwesenheit einer Frau auf den Boden zu spucken, ist aber ebenso strafbar wie ungebührliche Anmache. Findet man doch zusammen, so gibt es für Eilige eine Art der rechtmäßigen Heirat, die noch schneller ist als die Spontantrauung in Las Vegas: Es reicht, sich in einem Hotel in North Carolina als Ehepaar auszugeben. Tut man das nicht und zieht einfach so zusammen, ohne verheiratet zu sein, ist das illegal, und noch 2001 musste ein Mann über hundert Euro Strafe zahlen, weil er gegen dieses Gesetz verstoßen hatte.
Und wenn man verheiratet ist? Nun, auch da gibt es einige amerikanische Gesetze zu beachten. Wenn ein Ehemann seine Frau schlägt, was einmal monatlich erlaubt ist, dann darf der dazu benutzte Lederriemen nicht breiter als fünf cm sein, es sei denn, die Ehefrau stimmt einem breiteren Riemen zu. Womit wir in gewisser Weise schon beim Thema Sex angelangt sind. Erstmal etwas zum Vorspiel im allerweitesten Sinne: Tanzen darf man als Pärchen gerne, aber das Tageslicht muss immer zwischen den Tanzenden durchschimmern können. Eine Frau darf dem Tisch tanzen, kein Problem, aber nur, wenn sie mindestens 1,6 Kilo Kleidung dabei trägt. Wo, ist egal. Besser geht frau da in die U-Bahn, denn da ist ihr das Oben-Ohne-U-Bahn-Fahren erlaubt. Zieht sie sich zum brustfreien U-Bahn-Fahren aus, darf dies allerdings nicht vor einem Werbeplakat geschehen, auf dem ein Mann abgebildet ist. Und wenn irgendetwas passiert und die Feuerwehr die Dame retten müsste, so ist ihr die Rettung verboten, bis sich die Frau angezogen hat. Das gilt erst recht, wenn eine Frau skandalöserweise im Morgenmantel an ihrem brennenden Fenster steht, denn wer sich im Morgenmantel retten lässt, benimmt sich wie eine Hure. Klar, jede Frau darf
Hure sein, wenn sie will, es sei denn, sie heißt mit Vorname Maria, dann darf sie nicht. Übrigens dürfen Männer sich sehr wohl im Morgenmantel sehen lassen, aber nicht ohne Gürtel. Und wenn er eine Erektion hat, darf er sich auch angezogen nicht in der Öffentlichkeit zeigen. Zeigt frau Po am Strand, so darf nicht mehr als ein Drittel selbigen Teils unbedeckt sein. Nun zum etwas konkreteren Vorspiel. Sonntags darf man seine Ehefrau nicht küssen, und je nach Region ist ein Kuss von mehr als fünf Minuten bzw. drei Minuten bis herunter zu einer Sekunde (!) nicht erlaubt. In Zügen und vor Kirchen ist es ohnehin nicht erlaubt, und eine Schlafende darf man auch nicht küssen. Außerdem darf man sich sowieso nur Küssen, wenn man die Lippen mit karbolsaurem Rosenwasser abgewischt hat. Will ein Pärchen noch konkreter werden, so muss sich der Mann vor dem Sex die Zähne putzen, wenn die Frau das wünscht, ohnehin darf er keinen Mundgeruch haben. Er muss in Nebraska ebenso wie seine Sexualpartnerin beim Sex ein Nachthemd tragen, welches von Hotels zur Verfügung gestellt wird. Nackt schlafen in angemieteten Räumen ist ohnehin illegal. Nun ist es auch nicht so, dass man mit jedem Sex haben darf: In Auburn und in Washington zum Beispiel stehen fünf Jahre Gefängnis auf die Defloration einer Jungfrau, auch nach der Heirat. Statistiker und Biologen gehen davon aus, dass diese Städte in den nächsten Jahrzehnten Geisterstädte werden. Ebenso der gesamte Bundesstaat Nevada, denn dort ist Sex ohne Kondom verboten. Es ist nicht erlaubt, Mülleimer sexuell zu belästigen (!). Und ohnehin ist nur die Missionarsstellung erlaubt. In anderen Regionen gelten mehrere Stellungen, aber nur, wenn die Frau unten liegt. Oralverkehr ist nicht legal, das Urinieren in den Mund des Sexpartners auch nicht, und das Küssen einer weiblichen Brust auch nicht. Na ja, dafür ist in Clawson Sodomie erlaubt, aber nur für Landwirte, jedoch nicht mit Schweinen auf dem Flughafengelände, denn Schweine dürfen dort keinen Sex haben. Hunde und Katzen hingegen müssen vorher um Erlaubnis fragen, wenn sie Sex haben wollen. Mäusen ist die Kopulation auf dem Bürgersteig untersagt, ohnehin dürfen sich Tiere nur mindestens 1.500 Fuß weit weg von der nächsten Kneipe, Kirche oder Schule paaren. Hat eine Frau in einem Krankenwagen Sex, droht ihr die Veröffentlichung ihres Namens in der Tageszeitung, dem Sexpartner aber nicht. Auch in Zollhäuschen ist Sex untersagt, ebenso zwischen zwei Hotelbetten (in Sioux Falls gibt es nämlich auch für Eheleute immer nur zwei getrennte Betten, und dazwischen darf man halt nicht vögeln). Auch Angel- oder Jagdausflüge sind keine legale Gelegenheit zum Sex, allerdings nur am Hochzeitstag nicht. Sex im Auto ist erlaubt, in einigen Staaten nur mit vorgezogenen Vorhängen (in den Autos!). Wenn aber jemand heimlich dabei zusieht, darf er sich dabei keinen runterholen. In North Carolina ist Onanie sogar ganz verboten. Was aber, wenn keine Vorhänge im Auto sind? Klar: Dann muss die Polizei hinter dem verdächtigen Wagen halten, dreimal hupen und zwei Minuten warten. Erst dann dürfen die Gesetzeshüter sich nähern. Ohnehin droht eine Gefängnisstrafe, wenn man beim Sex im Auto aus Versehen hupt. In einigen Regionen muss sich das Auto auf dem Privatgrundstück befinden, um als Schauplatz sexuellen Vergnügens dienen zu dürfen. Taxifahrer sind ja sozusagen überall zu Hause, müssen zum Sex im eigenen Auto jedoch auf den Rücksitz umsteigen - oder in ein anderes Auto. Des Weiteren darf man sich beim Sex weder gegenseitig Obszönitäten ins Ohr flüstern noch fluchen noch beim Orgasmus ein Gewehr oder eine Pistole abschießen. Ohne Folgen erschießen durfte man bis 1974 (!) aber Liebhaber der Ehefrau, die man mit dieser beim Vögeln erwischt. Zum Nachspiel: Mehr als drei Schluck Bier darf ein Mann nach dem Sex nicht trinken, solange die Frau noch in seinen Armen liegt, und zur Abkühlung die Stinkefüsse aus dem Fenster zu halten, ist auch verboten. Übrigens darf man nur im Schlafzimmer schlafen, muss aber alle Fenster und Türen verriegeln, wenn man vorhat zu schnarchen.
Wobei wir beim Thema Pistolen sind, zumindest für alle, die sich nicht inzwischen mit selbiger eine Kugel in den Kopf gejagt haben. Nicht einmal Bankräuber dürfen mit einer Pistole schießen, was aber nur gilt, wenn es sich um eine Wasserpistole handelt. Duelle mit diesen gefährlichen Waffen sind übrigens untersagt, und wer sich einem Duell verwährt, darf nicht als Feigling bezeichnet werden. Dafür darf man bis heute aus einem fahrenden Planwagen Indianer erlegen. Überhaupt muss man immer ein geladenes Gewehr im Gottesdienst, wo man nicht nebenbei eine Zeitung lesen darf, sofern der
Gottesdienst auf dem Flughafen stattfindet, und wo dem Pfarrer das Witze erzählen von der Kanzel verboten ist, zur Hand haben, welches man während einer Hochzeit nicht entladen darf. Waffen sind nur erlaubt, wenn sie gut sichtbar getragen werden, in anderen Regionen ist die Waffe jedoch zu verbergen, es sei denn, man wird nachweislich von einem Indianer verfolgt. Nur zu politischen Wahlen ist es verboten, Speere und
Schwerter zu tragen. Messer werfen darf man, aber nicht auf Herren in gestreiften Anzügen. Hat man keine Waffe, kann man ja immer noch Beißen, was ein einfaches Vergehen darstellt, es sei denn, man beißt mit den Dritten, dann ist es ein schweres Vergehen. Plant man einen Raubüberfall, so ist das Opfer mindestens 24 Stunden vorher mündlich oder schriftlich über diesen Plan zu unterrichten (Dieses Gesetz wurde erst kürzlich verabschiedet!). In eine ähnliche Richtung geht die Vorschrift, dass Verbrecher mit kriminellen Absichten der Polizei mitteilen müssen, wenn sie die Stadt betreten. Schaffen sie es dennoch, ein Stück Seife zu klauen, müssen sie es auch komplett aufbrauchen. Wichtig auch: Wer sich umbringen will, riskiert die Todesstrafe (inzwischen abgeschafft, Anm. des Anonymen Christen). Die um ihn Trauernden riskieren nur eine Strafe, wenn sie beim Leichenmahl mehr als drei Sandwiches verzehren.
Die Amerikaner sind so bekloppt, dass sie sogar das
Wetter mit ihren Gesetzen nerven wollen: Was die Sonne riskiert, wenn sie nicht scheint, ist unklar, jedoch ist sie in San Francisco zum Scheinen verpflichtet. (So ganz sinnlos ist das nicht mal, es bezieht sich darauf, dass keinem ein Hochhaus derart vor die Nase gesetzt werden darf, dass er keine Sonne mehr hat, Anm. des Anonymen Christen). Übrigens ist es in Brawley verboten, dass es schneit, ebenso wie Hurricans in Topsail Beach nicht verkehren dürfen und
Monster die Stadtgrenze von Urbana nicht übertreten dürfen. Brände dürfen Stadtgrenzen jederzeit übertreten, aber keiner der Bürger darf während eines Brandes essen. Brände werden in Madison meist recht groß, denn vor Antritt eines Einsatzes muss die Feuerwehr immer fünfzehn Minuten üben. Außerdem darf man schlafende Feuerwehrleute nicht wecken.
Nachts dann im Feuerschein oder überhaupt zu lesen ist auch nicht statthaft, ebenso das Pfeifenrauchen in der Nacht. Ebenso ist das Anliefern von Windeln an Sonntagen verboten und das Verbringen eines Pennys ins Ohr.Der weiteren ist es verboten, der Musik in Bars Aufmerksamkeit zu widmen, indem man zum Takt mit den Füßen tappt oder dem Kopf nickt. Das gilt auch für Live-M
usik durch einarmige Pianisten, wofür die Bar keinen Eintritt verlangen darf. Sollte in der Bar ein Klo sein, so darf dort kein Spielautomat stehen. Das weit verbreitete Hobby “Zigarettenkippen sammeln” ist Kindern verboten (woher sollten sie sie bekommen, Frauen ist doch das Rauchen auf der Straße eh verboten!). Auch werden ihre Eltern haftbar gemacht, wenn sie in der Kirche ein Bäuerchen machen. Sie dürfen bis zum Alter von 12 Jahren kein Wort ins Telefon sprechen, wenn nicht ein Elternteil daneben steht. Steine werfen dürfen sie auch nicht, selbst, wenn sie mitten auf der Wiese stehen. Auch mit aufgeblasenen Luftballons Geräusche verursachen dürfen sie nicht, oder gar Feuerwerkskörper, Konfetti, Peitschen, Gummibälle oder Staubwedel werfen. Heuballen wohl, aber nicht aus dem zweiten Stock. Dafür dürfen sie über Pfützen springen, soviel sie wollen, es wäre illegal, sie daran zu hindern. Jonglieren darf man nur mit amtlicher Lizenz. Gartenpflege im Sitzen ist untersagt, sofern ein Schlauch mit Wasser dabei im Spiel ist, welchen man bei Regen ohnehin nicht benutzen darf.
Und? Genug des Schwachsinns? Nein? Ok: Auch an amerikanischen Schulen herrscht strenge Gesetzestreue: Dass in Louisiana Schulkinder ihre Lehrkörper mit Sir oder Madam anzusprechen haben, wurde 1999 (!) eingeführt und bringt endlich Disziplin in die Klassen, außerdem riecht es besser, seitdem Kinder mit Mundgeruch der Schule fernbleiben müssen. (Das muss man allerdings als Eltern schon am Samstag wissen, dann am Sonntag darf Zahncreme nie zusammen mit einer Zahnbürste verkauft werden, also vorsorgen!). Es gibt allerdings auch Sachen, die man in der Schule nicht lernen darf, immerhin ist es verboten, hexadezimal rückwärts zu zählen. Oh, Boy, ist das bescheuert. (Übrigens hat sich der Anonyme Christ mit dem Ausspruch „Oh, Boy!“ soeben strafbar gemacht).
Einkaufen muss man auch streng regeln, damit kein völliges Chaos entsteht. Man darf daher keine lustigen Gesichter auf ein Schaufenster malen und darf hypnotisierte Leute nicht ins Schaufenster stellen. Ohnehin ist das Erwerben von Kleidung etwas schwierig, braucht man doch zum Betreten einer
Schneiderei eine Lizenz. Kombianzüge darf man nicht tragen, bunte
Kleidung auch nicht. Außerdem sollte jeder Mann zusehen, dass seine Schuhe zum Mantel passen, sonst ist er illegal gekleidet, ebenso, wenn er einen Hut anhat, den er nicht mit Einwilligung seiner Ehefrau gekauft hat. Auch modische Cowboystiefel darf man nur tragen, wenn man mindestens zwei Rindviecher besitzt. Einen Spitzbart darf man nicht einfach so tragen, es sei denn, man zahlt eine Gebühr dafür (aufgehoben, Anm. des Anonymen Christen). Andere Städte machen das Tragen eines Bartes hingegen zur Pflicht.Pinkeln an einen Baum bringt einen Mann drei Tage ins Gefängnis, da nehme man lieber das heimische Urinal, das man aber per Gesetz manuell spülen muss. Und Staub darf man nicht unter den Teppich kehren, was insofern prekär ist, als es ebenso verboten ist, sich vom Nachbarn einen Staubsauger zu leihen oder einen Feder-Staubwedel zu benutzen (gilt nur für öffentliche Gebäude). Das müssen nicht nur putzende Frauen wissen, sondern auch ihre Ehemänner, denn der Mann ist für jedes Verbrechen verantwortlich, das seine Frau in seiner Anwesenheit verübt. Der Lohn für’s Putzen muß dementsprechend üppig ausfallen: Wer einer Frau eine Pralinenpackung unter 25 kg (!) schenkt, macht sich strafbar. Rosa Margarine ist ebenso verboten wie das Kaufen von Limburger Käse und Gänseleber am Sonntag oder das gleichzeitige Servieren von Brezeln und Bier. Lexika, die Bierbraurezepte enthalten, dürfen ohnehin nicht importiert werden. Hochgefährliche Tätigkeiten wie das Öffnen einer Mineralwasserflasche sind in Anwesenheit eines Ingenieurs durchzuführen. Auch Bier, welches nur ausgeschenkt werden darf, wenn gleichzeitig eine Suppe gekocht wird, darf nicht einfach so im Stehen getrunken werden, bei mehr als drei Schlucken muss man sich setzen, auch, wenn man vor dem Gesetz solange als nüchtern gilt, bis man nicht mehr aufrecht stehen kann. Damit es erst gar nicht dazu kommt, ist es verboten, Bier auf dem Bordstein sitzend aus Eimern zu trinken. Gewürzgurken sind recht selten in einigen Gebieten der USA, was daran liegt, dass sie hüpfen können müssen. Auch ist es nicht egal, woher die Ware kommt. So ist Gemüseanbau auf Friedhöfen illegal, auch Fische gelten nur als legal gefischt, wenn der Angler mehr als nur einen Pyjama trug.
Der inzwischen sicherlich wahnsinnig gewordene Leser hat immer noch nicht genug? Nun gut, kommen wir zur Gastronomie. Wer den Restaurantbesuch ohne Schlürfen (ist illegal) der keinesfalls mit Tomaten verfeinerten (ist illegal) Muschelsuppe, ohne Schlangensteak (ist Sonntags illegal), ohne einem Wildfremden ein Stück aus dem Hamburger herauszubeißen (ist illegal), ohne sich zu schnäuzen (ist illegal) oder gar zu nießen (ist illegal) oder zu furzen (ist ab 18 Uhr illegal) überstanden hat, darf nun keinesfalls eine Münze werfen, um zu losen, wer bezahlt, denn das ist illegales Glücksspiel. Auch darf man, sofern die Speise Knoblauch enthielt, vier Stunden lang kein Kino oder Theater besuchen, und wenn, dann darf man dort keine Erdnüsse essen, Friseuren ist das Verspeisen von Zwiebeln zwischen sieben Uhr morgens und sieben Uhr abends gänzlich verboten. Auch Dauerlutscher darf man nicht verspeisen, aber die Löcher aus den Donuts schon, nur verkaufen darf man sie nicht. Verkaufen darf man als Spirituosenhändler auch keine Milch und vor allem keine gekühlten Softdrinks. Ungekühlte wohl. Außerdem gibt es in den USA keine Ü-Eier, weil man Spielzeug und Lebensmittel nicht zusammen verpacken darf. Ohnehin ist der Umgang mit Nahrungsmitteln gefährlich, denn wer Salz auf Eisenbahnschienen streut, kann zum Tode verurteilt werden.
Ansonsten dürfte der Schienenverkehr sich in den USA ohnehin nicht lohnen, denn wenn zwei Züge sich an einem Bahnübergang begegnen, müssen beide warten, bis der andere vorbeigefahren ist. Diese lange Wartezeit darf man aber nicht durch Schlafen verkürzen, denn auch das ist verboten. Auch darf sich eine Frau im Zug nicht auf den Schoß einem Mannes setzen, es sei denn, sie tut ein Kissen dazwischen, sonst riskiert sie sechs Monate Gefängnis. Womit wir beim Thema Verkehr sind. Motorrad fahren darf man nur, wenn man unter 88 Jahre alt ist. Die meisten steigen dann auf’s Fahrrad um, aber wenn sie da über 105 km/h fahren, darf die Polizei sie trotzdem anhalten. Fährt man dabei über die Hauptstraße von Little Rock, so braucht man nicht zu fürchten, dass der Arizona River die Brücke überschwemmt, das ist ihm nämlich verboten. Damit sind wir beim Autofahren - und hier kommen wir zu einem wirklich sinnvollen Gesetz. Es ist verboten, wenn man eine Augenbinde trägt, denn dann kann man ja nicht sehen, ob sich jemand dem Verbot widersetzt, die Straße im Handstand zu überqueren, auf der Straße Golf zu spielen oder nachts rückwärts zu laufen. Rückwärts fahren ist ohnehin ungesetzlich, vor allem rückwärts einparken, ebenso wie das Comic-Lesen am Steuer oder das Jagen von Tieren aus dem fahrenden Auto, es sei denn, es sind Wale. Nicht einmal das Spähen durch ein Autofenster ist erlaubt. Eigentlich darf man nicht einmal ein Auto starten, wenn man jemanden auf dem Schoß sitzen hat oder weiblich und mit einem Hausmantel bekleidet ist, außerdem muss man der Polizei vorher sagen, in welche Stadt man fahren will. Wer männlich und über 18 ist, gilt als Vergewaltiger einer Minderjährigen, wenn seine Beifahrerin unter 18 und ohne Socken und
Schuhe ist. Barfüssigkeit ist ohnehin nur mit Lizenz erlaubt, und diese kostet fünf Dollar. Nachts oder wenn eine Frau fährt muss vor jedem Wagen eine rote Laterne getragen werden; jeder Fußgänger muss ein Schlusslicht tragen. Wer in zweiter Reihe parkt, riskiert Zwangsarbeit. Die Krönung dürfte folgende Verordnung sein (allerdings kein Gesetz, Anm. des Anonymen Christen): Wer als Autofahrer einem Pferdegespann begegnet, muss sein Auto an die Seite lenken und es mit einer Plane bedecken, die der Umgebung ähnelt. Ist das Gespann dann immer noch unruhig, muss er Teile des Autos demontieren und in nahe gelegenen Büschen verstecken. Übrigens ist das Busfahren mit einem Goldfisch nur erlaubt, wenn dieser still ist. Auch der Transport von Eishörnchen ist nur unter der Voraussetzung erlaubt, dass man dazu nicht die Hosentasche benutzt.
Um die Hirnqualen des Lesers weiter zu strapazieren, kommen wir zum Thema der sozialen Struktur in den USA. Dazu ist zu sagen, dass ein Gesetz Baseballspieler mit Dieben und Stadtstreichern gleichstellt. Auch, wer den Namen des Staates Arkansas falsch ausspricht, ist ein Verbrecher. Das Tratschen und Lästern ist während der Arbeit verboten (seit 2000 erst aufgehoben, Anm. des Anonymen Christen) Übel findet der Anonyme Christ, dass in Chicago Menschen, die derart krank, verstümmelt oder deformiert sind, dass sie als „ekelhaftes oder unansehnliches Objekt“ (Objekt!) angesehen werden müssen, nicht die Wohnung verlassen dürfen.
Zum Ende des USA-Teils noch zwei besonders nette Gesetze aus Pennsylvania und Detroit, die der Anonyme Christ voll und ganz unterstützt: Ohne die Genehmigung der Ehefrau darf der Ehemann keinen Alkohol kaufen, und es ist Ehemännern sonntags nicht erlaubt, ihre Ehefrauen böse anzuschauen.
Der vorangegangene Text liest sich nun zwar wie ein Assoziativ-Test eines Crack-Überdosierers, ist aber komplett aus amerikanischen Gesetzen entnommen. Dort macht man mit einigen Dingen wirklich ernst, immerhin wurde 2000 noch eine Schülerin wegen Hexerei der
Schule verwiesen und dies für rechtskräftig erklärt. Was uns das über die USA sagt? Nun, vielleicht lassen wir dies als rhetorische Frage stehen.
Der Leser dieser Website McFly steuerte einen weiteren denkwürdigen Fall amerikanischen Schwachsinns bei. In Charlotte (NC) kaufte ein Rechtsanwalt eine Kiste mit sehr seltenen und sehr teuren Zigarren und versicherte die dann unter anderem gegen Feuerschaden. Über die nächsten Monate rauchte er die Zigarren vollständig auf und forderte von der Versicherung den ihm entstandenen Brandschaden ein. In seinem Anspruchsschreiben führte der Anwalt aus, dass die Zigarren durch eine Serie kleiner Feuerschäden vernichtet worden seien. Die Versicherung verweigerte die Schadens-Regulierung mit der Begründung, die Zigarren wären bestimmungsgemäß verbraucht worden. Der Rechtsanwalt klagte vor Gericht… und gewann! Das Gericht stimmte mit der Versicherung überein, dass der Anspruch unverschämt sei, doch ergab sich aus der Versicherungspolice eindeutig, dass die Zigarren gegen jede Art von Feuer versichert seien und Haftungsausschlüsse nicht bestünden. Folglich müsse die Versicherung zahlen, schließlich hätte sie diesen Vertrag selbst unterschrieben. Statt ein langes und teueres Berufungsverfahren anzustrengen, akzeptierte die Versicherung das Urteil sofort und bezahlte 15.000 Dollar an den Rechtsanwalt. Nachdem aber der Anwalt den Scheck der Versicherung eingelöst hatte, schlug die Versicherung zurück. So wurde der Anwalt auf deren Antrag wegen 24 Fällen von Brandstiftung verhaftet. Unter Hinweis auf seine zivilrechtliche Klage und seine eigenen Angaben vor Gericht wurde er wegen vorsätzlicher Inbrandsetzung seines versicherten Eigentums zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten ohne Bewährung und einer Geldstrafe von 24.000 Dollar verurteilt.
Wie auch immer, auch andere Länder erlassen seltsame Gesetze. In Island zum Beispiel war nach der Prohibition 1955 harter ATrunkenbold.gif” align=”right” border=”0″>lkohol wieder erlaubt,
Bier aber erst seit 1989.
Oder Italien: Dort darf man Särge aus nichts anderem herstellen als Holz oder Nussschalen (!).
Und die Schweiz? Na klar: Da ist es gesetzlich verboten, eine Autotür zuzuknallen. Außerdem muss man einen geangelten Barsch über dem Mindestgewicht behalten, man darf ihn nicht zurück in den See werfen. Maikäfer darf man aber nicht behalten, sondern muss sie unverzüglich umbringen. Außerdem darf man an hohen Feiertagen nicht tanzen, an den Vorabenden seit Neuestem wohl.
Die britischen Taxifahrer dürfen auf öffentlichen Straßen ihr Taxi nicht verlassen, selbst nicht zum Pinkeln. Erleichternd im wahren Sinne des Wortes wird aber erlaubt, an das eigene Auto zu pinkeln, sofern eine Hand immer am Auto bleibt. Dort müsste sich auch immer ein Heuballen befinden, für das Pferd (welches sich inzwischen durch den Motor erübrigt hat, aber wer weiß, wozu so ein Heuballen gut ist…). Allerdings muss der Taxifahrer dabei sehr a
ufpassen, wenn er Schotte ist, denn in York ist es immer noch erlaubt, einen Schotten mit Pfeil und Bogen abzuschießen. Tennis ist auf Straßen ebenfalls verboten. Ach ja, übrigens steht in York ein Schild, auf dem steht, daß die Straße nicht befahrbar sei, wenn dieses Schild schneebedeckt sei. Die rechtlich bekloppteste britische Mini-Insel ist das 600-Seelen-Eiland Sark. Dort ist Ehescheidung unter auf der Insel lebenden Leuten nicht möglich, selbst, wenn der Mann seine Frau täglich windelweich prügelt, was er darf, solange kein Blut spritzt und der Stock dazu nicht mehr als Fingerdicke aufweist. Dass Töchter Grundbesitz nicht erben dürften, wurde erst 1999 n. Chr. auf EU-Druck revidiert. Wie die Amerikaner, so haben auch die Briten so ihre sexuellen Hysterien. Jungen unter 10 Jahren dürfen keine nackte Schaufensterpuppe sehen, darum dürfen solche Puppen auch nicht im Schaufenster entkleidet werden. Selbst, wenn ein Balg wagt, einer Schaufensterpuppe unter den Rock zu gucken, machen sich die Eltern strafbar. Ein kleines bisschen unfreundlich ist, dass die
Stadt Leichester auf das Verbot für
Juden, ein Haus zu kaufen oder zu bewohnen, 2001 n. Chr. formell verzichtet hat. Die Unverschämtheit liegt darin, dass das 800 Jahre alte Gesetz damit formalrechtlich ausgesetzt, aber nicht aufgehoben ist. Wirklich sinnvoll ist wiederum, dass das Ungeheuer von Loch Ness unter Naturschutz steht, sofern es existieren sollte. Die Abschaffung von Weihnachten übrigens - ein Gesetz von 1647 n. Chr. - ist bislang nicht revidiert worden.
Die Franzosen dürfen kein Schwein Napoleon nennen, außerdem in bestimmten Gegenden keine Polizisten fotografieren, auch nicht im Bildhintergrund. Außerdem muss ein Taschentuch dort seit den Zeiten Marie Antoinettes quadratisch sein. Nett ist wiederum ein Gesetz, dass der Bürgermeister von Le Lavadou erließ, als der lokale Friedhof überfüllt war: Ohne Reservierung war das Sterben verboten. Franzosen dürfen auf Bahnübergängen nicht küssen.
Das mag streng erscheinen, aber man beachte, dass Japaner sich gar nicht küssen dürfen. Zumindest nicht in der Öffentlichkeit (In Japan ist ein Kuss in der Reihenfolge der sexuellen Handlungen knapp unter Gruppensex angesiedelt, Anm. des Anonymen Christen). Auch in Japan ist den Bewohnern Sonne garantiert.
Chinesen dürfen nur miteinander wohnen, wenn sie miteinander verheiratet sind. Fällt ein Ehepartner ins Wasser und droht zu ertrinken, darf er nicht gerettet werden, da man in  das Schicksal eines Menschen nicht eingreifen darf. Gerade in China, wo es 66 Tatbestände gibt, auf die die sehr häufig durchgeführte Todesstrafe steht, klingt diese Bestimmung wie Hohn.
Übrigens dürfen tasmanische Männer nachts keine Frauenkleider tragen. Nach ihrem Tod müssen die Frauen ihnen den
Pillermann abschnippeln  und diesen an einer Schnur um den Hals tragen.
In Swaziland dürfen alle Frauen ab 19 Jahren ab 2001 fünf Jahre lang keinen Sex mehr haben, einem Mann die Hand geben oder kurze Hosen tragen; Jungfrauen müssen blaue Troddeln tragen. Verstöße werden mit 170 Euro Strafe geahndet. Mit diesem Gesetz sollte der AIDS-Epidemie Einhalt geboten werden. Einer der Ersten Straftäter im Sinne dieses Gesetzes war König Mswati III., von dem das Gesetz stammt.
In Israel gibt es für einen Mann, der den Namen Cohan trägt, keine legale Möglichkeit, eine Geschiedene zu heiraten. Außerdem ist Schweinezucht dort untersagt.
Auch im Irak darf man sonntags keine Schlangen verspeisen.
Im Iran gilt man als Unrein, wenn man beim Sex mit einem Tier ejakuliert. Ja, richtig verstanden: Nur, wenn man ejakuliert.
In Bhutan darf ein Mann erst Sex haben, wenn sein älterer Bruder auch schon
Sex hatte. Aber heiraten darf er trotzdem vor ihm.
Auch die Antike hatte so ihre netten Gesetze, dort durften nämlich Junggesellen über 30 nicht mehr an den damals populären Nodistenparties teilnehmen. (Da das antike Sparta nicht mehr in der Form existiert, ist davon auszugehen, dass das Gesetz keine Gültigkeit mehr hat, Anm. des Anonymen Christen).
Auch die Russen haben so ihre seltsamen Gesetze: Dort ist es zum Beispiel verboten, ein schmutziges Auto zu fahren. Außerdem muss ein Zug anhalten, wenn ein Typ auf der Trasse schläft, aber aufwecken darf er ihn nicht. (Dieses Gesetz gibt es nicht mehr, ebenso wie die Steuer auf Bärte, Anm. des Anonymen Christen).
Die Kanadier machen es übrigens auch nicht viel besser: Es ist dort verboten, aus dem Flugzeug zu springen, aber wenn schon, dann nur mit lebenssicherndem Gerät. Wer schneller als ein Pferd oder eine Kutsche mit dem Auto fährt, macht sich strafbar. Und wer als Hotelbesitzer keine Unterkunft für Pferde vorhält, riskiert Gefängnis. Logisch wiederum ist die Vorschrift, die besagt, dass zwei
Schiffe nie gleichzeitig exakt dieselbe Position haben dürfen.
In Uruguay darf ein Ehemann, der seine Frau in flagranti erwischt, so richtig auf die Kacke hauen. Entweder er darf beide umbringen oder aber seiner Frau die Nase abschneiden und den Liebhaber kastrieren. Aus Uruguay (eine andere Quelle spricht von Paraguay) Â kommt auch ein weiteren irgendwie nettes und humanes Gesetz: Duelle sind hier nämlich erlaubt, aber nur, wenn beide Gegner registrierte Blutspender sind.
Nun sollte man nicht meinen, Deutsche hätten von unsinnigen Verwaltungsgeschichten und Verordnungen keine Ahnung. Hier mal ein paar bundesdeutsche Anweisungen aus verschiedenen Behörden und Institutionen, die dem Anonymen Christen mal als Mail geforwarded wurden, zunächst zum Thema Tod. So stellt ein Unterrichtsblatt der Bundeswehr klar, dass der Tod zu Dienstunfähigkeit führt. Dennoch, so klärt das Bundessteuerblatt, sei es nicht möglich, den Tod als dauernde
Berufsunfähigkeit zu werten. Übrigens endet laut Bundesreisekostengesetz damit auch jegliche Dienstreise, auf der sich der Verstorbene befand, als er noch lebte. Er ist auch nicht unbedingt tot, sondern laut Kriegsgräberfürsorgevorschrift lediglich “gelebt habend”. Sehr viel sinnvoller ist, dass eine Frau Witwenrente nicht beziehen kann, wenn sie ihren Mann eigenhändig abgeknallt hat. Übrigens sagt der Bundesfinanzhof klar und unmissverständlich, eine nicht nur vorübergehende Verhinderung des vorsitzenden
Richters liege vor, wenn er infolge des Todes von seiner bisherigen Tätigkeit auf Dauer ausgeschlossen sei. Ganz anders die Tätigkeit eines 67jährigen, dessen Todeserklärung 2002 n. Chr. aufgehoben wurde mit der Begründung, er habe seine Todeserklärung überlebt.
Weitere deutsche Verwaltungsvorschriften beziehen sich auf lebende Deutsche. Der Leser dieser Website Flippah ergänzte beispielsweise eine Passage aus der bayrischen Bäderordnung: „In jeder Badeanstalt sind getrennte Umkleidekabinen für Männer und Frauen einzurichten. Männerumkleiden dürfen nur von Männern, Frauenumkleiden nur von Frauen betreten werden. Frau im Sinne des Gesetzes ist auch der Bademeister.“ Dass sich eine Trennung nach Geschlechtern erübrigt, sei statthaft, wenn es sich nur um eine Person handelt, wie der Landesverband Hessen freimütig definiert. Verschollene übrigens wohnen laut deutschem Recht bei ihrem Ehepartner. Wohnsitzmäßig halt. Ein Fallbeispiel deutschen Rechts klärt, dass ein Hundeschiss auf einem Rasen eine bewegliche Sache ist, somit der Wiesenbesitzer, auf dessen Rasen die Töhle draufgekotet hat, den
Hundehaufen nicht für sich beanspruchen darf.
Auch die Post hat so ihre Probleme mit dem Gesetz, wenn sie Angaben ihrer Kunden haben will, die der Kunde freiwillig herausrücken muss. “Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann Ihr Antrag ohne diese Angaben nicht bearbeitet werden.” heißt es da. Es kommt aber noch schlimmer. Der Anonyme Christ zitiert aus einem Lehrtext der deutschen
Post aus dem Jahre 1992: „Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die zur Bezeichnung des Wertsackes verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack Wertbeutelfahne heißt und nicht Wertsackfahne. Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsacks herausstellen, dass ein in einem Wertsack versackter Versackbeutel statt im Wertsack im Wertbeutel versackt werden muss, so ist die in Frage kommende Versackstelle unverzüglich zu benachrichtigen. Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zu einem Wertbeutel und er ist auch bei der Wertbeutelzählung nicht als Wertsack, sondern als Wertbeutel zu zählen.“ Eine Frage hat der Anonyme Christ dann aber doch: Was ist, wenn die im Wertbeutel, der ja dann Wertsack ist, versackte Wertsäcke selbst Wertbeutel sind, also Wertsäcke, der sich nach Inhaltsfeststellung als wertlos herausstellen? Ist der Wertsack mit Wertbeutelfahne dann immer noch ein Wertsack mit Wertbeutelfahne oder wird er dann wieder als Wertbeutel mit Wertbeutelfahne bei der Wertbeutelzählung gezählt?
Auch außerhalb der Gesetzestexte gibt sich Deutschland also extrem verwaltungslastig, heißt doch bei der Bundeswehr eine Mausefalle nicht Mausefalle, sondern “Fangvorrichtung für Nagetier grau”. Die Hobbygärtnerzeitung definiert exakt, dass eine Pflanze sich unter Schildlausbefall befindet, sofern nachweisbar ist, dass sich mindestens eine Schildlaus auf ihr befindet und diese wiederum nachweisen kann, dass sie nicht tot ist. Übrigens beschied das Umweltamt einem sauerländischen
Bauern 1990 n. Chr., dass Ochsen Pferde seien. Nun, im Sinne der Rückerichtlinie, einer Richtlinie, die bestimmte Zuschüsse für den Abtransport von Holz mit Pferden regelt.
Heute gibt es so viele Gesetzestexte, dass keiner mehr durchblickt. Gerade Deutschland hat da mal wieder die Nase vorn: Das deutsche Steuergesetz ist doppelt so lang wie alle anderen Steuergesetze Europas zusammen, achtzig Prozent der Literatur über Steuergesetze dieser Welt ist in deutscher Sprache abgefasst, die europäischen Ausfuhrbestimmungen für Gummibärchen sind ca. zehntausend mal so lang wie die amerikanische Unabhängigkeitserklärung. Die Halbwertzeit der Gültigkeit von Gesetzen ist etwa bei fünf Prozent der römischen Gesetze. Na ja, jedenfalls bieten diese Gesetze Millionen von Finanzbeamten, Juristen, Verbänden und Politikern Arbeitsplätze. Oder besser: Tätigkeitsfelder.
Dass viel Text nicht viel Intelligenz oder Sachkenntnis bedeuten muss, zeigt ein typisch deutsches Beispiel. So haben mehrere sehr hoch bezahlte Leute jahrelang an der so genannten Pflege-Buchführungsverordnung gearbeitet, also einer Verordnung, wie ambulante und stationäre Altenpflegeeinrichtungen ihre Bücher zu führen haben. Ergebnis: Der zwingend durch dieses Gesetz vorgeschriebene Kontenplan enthielt zunächst kein Konto für Pflegematerial.
Nun kommen wir in einem recht heftigen Bruch vom Lustigen zum Ernsten, denn hier am Ende des Kapitels möchte der Anonyme Christ noch einige sozusagen legale Mörder nennen. Hierzu gibt es direkt schon einen sehr weit verbreiteten Irrtum, nämlich den, dass Massenmörder und Serienmörder dasselbe ist. Aber im Gegensatz zu Serienmördern, die meist mehr oder minder Triebtäter sind, morden Massenmörder nicht immer auf dieselbe Weise und nicht selbst, außerdem vergreifen sie sich an ganzen
Volksgruppen oder Völkern und regieren einen Staat, dessen Maschinerie zur Tötung von Menschen benutzt wird. Dabei sind Massenmörder sehr viel effizienter als Serienmörder. Einige Beispiele für Massenmörder gefällig? Na gut: Kaiser Shi Huangdi (China 3. Jahrhundert v. Chr.) tötete ungezählte Menschen durch Zersägen. Herodes (um Römisches Reich um Christi Geburt) tötete angeblich ungezählte Säuglinge, wobei diese Geschichte, wie der Anonyme Christ an anderer Stelle wahnsinnig kompetent ausführt, wahrscheinlich Quatsch ist. Tiberius (Römisches Reich 14-37) mordete ungezählte Menschen; gerne griff der Herrscher bei der Folter selbst zum Eisen. Gaius Caligula (Römisches Reich 37-41) brachte auch ungezählte Menschen um, und natürlich Nero (Römisches Reich 54-68), der ungezählte Christen teeren, kreuzigen oder verbrennen ließ. Allerdings sah er nie persönlich zu, weil er kein Blut sehen konnte. Seine Mutter machte der Bösewicht im Übrigen auch nieder. Domitian (Römisches Reich 81-96) brachte es ebenfalls auf ungezählte Menschen, Commodus (Römisches Reich 180-192) ebenso. Er stellte die Köpfe seiner politischen Feinde im Senat aus. Vor allem tötete er auch Missgebildete und Behinderte, die sich in der Arena die Köpfe einschlagen mussten. Heliogabal (Römisches Reich 218-222) tötete ungezählte Kinder in bizarren Ritualen. Valentian I. (Römisches Reich 364-378) brachte auch in Friedenszeiten ungezählte Germanen um. Heinrich IV. (Heiliges römisches Reich) machte auch ungezählte Menschen nieder, auch Nonnen, die er auszog, mit Honig beschmierte, auf
Pferde band und durch seine Militärlager trieb. König Erich XIV. (Schweden) brachte es ebenso auf ungezählte Menschen, oft eigenhändig. Dr. h.c. Dr. h.c. König Christian VII. (Dänemark) war da kein bisschen besser. Der schizophrene Sadomasochist verfolgte Hinrichtungen immer heimlich. König Henry Christophe (Haiti) schaffte ganze 20.000 Menschen, aber das ist nichts gegen die zweifelhafte Leistung von Idi Amin (Uganda 1971-79), der 250.000 Menschen umbringen ließ. Man beschwerte sich über das ständige Maschinengewehrgeratter in seinen Ämtern, daher wurden die Gefangenen irgendwann überzeugt, sich gegenseitig mit Vorschlaghammern umzubringen. Außerdem zerquetschte Idi Amin gerne Gefangenen die Hoden. Der berühmte Mao Tse Tung (China der Nachkriegszeit) hat ebenfalls ungezählte Menschen auf dem Gewissen, davon 43.000.000 alleine durch die Hungersnot, die entstand, als er die Getreideausfuhr unnötig mehrere Male verdoppelte. Papa Doc (Haiti bis 1959-1971) hat ebenfalls ungezählte Menschen umbringen lassen. Der heilige (!) Francisco Lopez (Paraguay 1862-1870) schaffte es irgendwie, 9/10tel der männlichen Paraguianer durch sinnlose Kriege gegen Nachbarstaaten zu töten und durch den Befehl, dass jeder 
Soldat jeden Kameraden beliebig erschießen müsse, sobald dieser ein Anzeichen von Feigheit zeigte. Pol Pot (Kambodscha ab 1975) tötete 2.000.000 bis 3.000.000 Menschen. Kugeln waren teuer, man erschlug die Leute, teilweise nur dafür, dass sie eine Brille trugen, was imperialistisch und dekadent war. Mengistu Haile Mariam (Äthiopien 1977-1991) ließ ebenfalls ungezählte Menschen töten, welche im Fernsehen dann als übel zugerichtete Leichen zur Schau gestellt wurden. Jean-Bedel Bokassa (Zentralafrikanische Republik ab 1965) tötete ebenso ungezählte Menschen, mindestens zwölf davon ließ er als Menue zu seiner Kaiserkrönung servieren. Dschingis Khan (Mongolei Ende 14. Jahrhunders) ließ zahllose Menschen töten. Alleine 6.000 davon wurden bei lebendigem Leibe begraben, 5.000 durch Enthauptung getötet. 100.000 indische Gefangene starben unter ihm, außerdem jeder, der in seiner Anwesenheit einen Scherz über die Lippen brachte. Ivan der Schreckliche (Rußland) war auch nicht ohne. Wieviele von den 50.000 Menschen, die er in einen winterlichen Fluss werfen ließ, starben, ist unbekannt, außerdem hat er noch viele weitere solcher Aktionen gebracht. Francisco Macias Nguema (Äquatorialguinea 1968-79) tötete 35.000 Menschen, Maharadscha Jay Singh (Alwar vor dem zweiten Weltkrieg) vor allem ungezählte Säuglinge, die er als Tigerköder benutzte. Mahomet III. (Osmanisches Reich 1595-1603) brachte ebenfalls ungezählte Menschen um, unter anderem seine neunzehn Brüder und deren Frauen. Osman II. (Osmanisches Reich 1618-22) war auch nicht so ohne, so starben unter anderem ungezählte Menschen als lebende Zielscheiben zum
Bogenschießenüben. Murad IV. (Osmanisches Reich 1623-40) schaffte 25.000 Menschen. Sie wurden ersäuft oder erschlagen und an Laternen aufgehängt. Einige Passanten starben bei seinen Schießübungen aus Spaß. Außerdem war der Herrscher ein ziemlich militanter Nichtraucher; immerhin tötete er alle Raucher, die er erwischte. Ibrahim (1640-1648) hat wahrscheinlich auch viele Leute auf dem Gewissen, so auf jeden Fall seinen gesamten Harem, den er ertränkte. Vlad Tepes „der Pfähler“ war kein Bulgaren- oder Türkenfreund. 20.000 Bulgaren und Türken starben durch seine Hand durch Pfählen. Die Osmanen waren auf dem Weg zu ihm „durch Wälder von verwesenden Gepfählten“ geritten. Außerdem brachte er prinzipiell alle Bettler und Zigeuner und andere, die winzige Vergehen begangen hatten, um. Abdul Aziz (Osmanisches Reich 1861-76) spezialisierte sich auf Christen, von denen er auch viele erwischte. Abdul Ahmid III. (Osmanisches Reich, 1876-1909) hatte als Spezialität eher die 1.000.000 Bulgaren und Armenier, die er um die Ecke geleitete. Joseph Stalin (Russland 1934-39) war auch ein etwas unnachgiebiger Mensch. Ungezählte Todesurteile unterschrieb er, davon 3.182 Stück an einem Tag.
So, nach dieser Achterbahnfahrt zwischen vergnüglichem und ernstem Schwachsinn beendet der Anonyme Christ das Kapitel über Recht und Rechtsprechung und verweist für alle, denen es noch nicht ernst genug war, auf das Thema der
Folter und der 
Hexenverfolgung, das er separat behandelt hat. Weitere seltsame Rechtsvorschriften finden sich in fast allen anderen Kapiteln ebenfalls, je nach Thema halt passend dazu sortiert.
- Von der Mutter und dem Kinde Dieses Kapitel ist dem Kinde gewidmet, und zwar von der Geburt an oder gar früher bis zur späten Jugend.
- Von der Muse und dem Müßiggange Dies ist das Kapitel über die Muse, die Kunst, den Gesang und das Schauspiel.
- Vom Handel und Gelde Dieses Kapital, äh, Kapitel ist gewidmet dem Handel.

